Energieausweis
Das sollten Sie wissen
Neubauten sowie Wohngebäude mit 4 oder weniger Wohneinheiten, die nicht nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut oder modernisiert wurden, benötigen einen Bedarfs-Ausweis. Für alle anderen Gebäude kann ein Verbrauchs-Ausweis ausgestellt werden, wenn mindestens aus drei Abrechnungsperioden der Heizenergie-Verbrauch vorliegt.
Ihre Lösung
Abhängig von den gesetzlichen Erfordernissen erstelle ich Energieverbrauchsausweise oder Energiebedarfsausweise für Ihre Wohnimmobilie.
Der Verbrauchsausweis wird aus Ihren letzten drei jährlichen Heizkostenabrechnungen erstellt. Bei einer Besichtigung muss ich die Aussagekraft der Daten überprüfen und meine Modernisierungsempfehlungen formulieren.
Die Berechnung des Energiebedarfs erfolgt auf Grund von Ihren Bauzeichnungen und Baumaterialunterlagen sowie, falls erforderlich, durch Eigenmessungen bzw. -analysen. Eine Begehung der Immobilie ist unbedingt erforderlich.